
KRANKENVERSICHERUNG
Im Referendariat gut versorgt.
Gesetzlich oder privat, Beihilfe, Restkosten – die Krankenversicherung sollte immer zuerst geklärt werden. Wir erklären die Unterschiede neutral und finden gemeinsam das Modell, das zu Ihnen passt.

der Regel die Beihilfe
kurz erklärt
Beihilfe & Krankenversicherung im Referendariat
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie einen besonderen Vorteil: Im Krankheitsfall beteiligt sich Ihr Dienstherr über die Beihilfe an den Kosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, regelt das Beihilferecht Ihres Bundeslandes – meist sind es rund 50 % der Rechnung.
Den Rest – Ihre Versorgungslücke – decken Sie über eine Krankenversicherung ab und erfüllen so zugleich Ihre Versicherungspflicht. Ob individuelle oder pauschale Beihilfe für Sie günstiger ist, klären wir gemeinsam. Neutral, verständlich und zu 100 % kostenfrei.
So teilen sich die Kosten auf
Beihilfe und Krankenversicherung greifen ineinander
Damit Sie auf keinen Kosten sitzenbleiben, spielen drei Bausteine zusammen.
Beihilfe
Der Zuschuss vom Land: Ihr Dienstherr beteiligt sich an den Behandlungskosten – im Regelfall mit rund 50 % der ärztlichen Rechnung.
Krankenversicherung
Für die Kosten, die die Beihilfe nicht trägt, übernimmt Ihre Krankenversicherung den restlichen Anteil – so bleiben Sie auf keinen Kosten sitzen.
Beihilfeergänzung
Manches erstattet die Beihilfe nur teilweise – etwa Zahnersatz oder Auslandsrechnungen. Diese Lücke lässt sich über einen Ergänzungstarif schließen.
Preisvergleich GKV & PKV
Was zahlt ein Referendar im Monat?
Beispielhaft für eine ledige, 27-jährige Referendarin. Die tatsächlichen Beiträge hängen von Bundesland, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab.
Private Krankenversicherung
70–110 € / Monat
Viele Zusatzleistungen sind bereits enthalten – Wahlleistungen, Ein-/Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen. Über die Beamtenöffnungsklausel sichern wir Ihnen eine 100 %-Annahmegarantie zu.
- Beihilfekonforme Beamtentarifecheck
- Umfangreiche Leistungen inklusive
- 100 %-Annahmegarantie
Gesetzliche Krankenversicherung
70–110 € / Monat
Mit pauschaler Beihilfe um rund 50 % reduziert – die es allerdings nicht in allen Bundesländern gibt. Für einen ähnlichen Umfang wie in der PKV sind Zusatzversicherungen nötig, etwa für Wahlleistungen, Zahnersatz oder Sehhilfen.
- Beitrag einkommensabhängig
- Pauschale Beihilfe je nach Land
- Zusatzversicherung empfehlenswert
Worauf es ankommt
Die wichtigsten Leistungsfragen
Wir vergleichen über 100 Leistungspunkte und mehr als 500 Tarife und passen Ihren Schutz individuell an. Diese Punkte prüfen wir gemeinsam:
Weltweiter Schutz
Über welchen Zeitraum sind Sie auf Reisen abgesichert?
Unterbringung u0026 Behandlung
Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt – und wird die Beihilfe gekürzt?
Zahnbehandlung u0026 -ersatz
Wie hoch ist die Erstattung, gibt es Begrenzungen in den ersten Jahren?
Sehhilfen
Werden Brille und Kontaktlinsen erstattet – und wie oft?
Heilpraktiker
Sind Alternativmedizin und Akupunktur mitversichert?
Selbstbeteiligung
Lässt sich der Tarif ohne oder mit geringem Eigenanteil gestalten?
Vorsorge
Sind Vorsorgeuntersuchungen wie in der gesetzlichen abgedeckt?
Beitragsrückerstattung
Gibt es einen Bonus, wenn Sie leistungsfrei bleiben?
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich anfordern.
Sagen Sie uns Ihr Bundesland und Ihre Wünsche – wir vergleichen über 500 Tarife und stellen Ihnen die passenden Beamtentarife neutral gegenüber. Kostenfrei und ohne Verkaufsdruck.
Jetzt Check anfordern
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Krankenversicherung
Die Beihilfe ist ein Zuschuss Ihres Dienstherrn: Im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall beteiligt sich das Land an den Kosten – bei Referendarinnen und Referendaren in der Regel mit etwa 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest decken Sie über eine Krankenversicherung ab.
Nicht zwingend. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf können Sie in der Regel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile – wir stellen sie neutral gegenüber, damit Sie fundiert entscheiden.
Bei der individuellen Beihilfe wird ein Teil jeder ärztlichen Rechnung erstattet. Bei der pauschalen Beihilfe – die es nicht in allen Bundesländern gibt – wird stattdessen der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zur Hälfte übernommen. Welche Variante günstiger ist, klären wir gemeinsam.
Nichts. Erstgespräch und Vergleich sind für Referendarinnen und Referendare zu 100 % kostenfrei. Als unabhängige Mehrfachagentur werden wir über die Versicherer vergütet – nicht über Sie.
In aller Regel ja. Über die Beamtenöffnungsklausel können wir Ihnen für die private Krankenversicherung eine 100 %-Annahmegarantie zusichern – unabhängig von Vorerkrankungen.
Fragen zur Krankenversicherung? Sprechen Sie mit uns.
Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.