
PRIVAT- & DIENSTHAFTPFLICHT
Ein Schlüssel weg – und die Rechnung liegt bei Ihnen.
Als verbeamtete Lehrkraft haften Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber persönlich, wenn Sie eine Pflicht grob fahrlässig verletzen. Die Diensthaftpflicht deckt genau diesen Rückgriff ab – die Privathaftpflicht alles, was daneben im Alltag passiert.

Familien mindestens
empfehlen
kurz erklärt
Warum der Dienstherr Sie in Regress nehmen kann
Schäden, die Sie im Dienst verursachen, trägt zunächst das Land. Bei grober Fahrlässigkeit kann es das Geld jedoch von Ihnen zurückverlangen. Typische Fälle aus dem Schulalltag: ein verlorener Generalschlüssel, dessen Schließanlage komplett getauscht werden muss, eine verletzte Aufsichtspflicht auf dem Pausenhof oder ein beschädigtes Gerät im Fachraum.
Mit den Dienstjahren wächst die Verantwortung: Klassenfahrten, Chemie- und Sportunterricht, Schulleitungsaufgaben, dienstlich genutzte private Geräte. Genau diese Punkte sind in Standardtarifen unterschiedlich geregelt – und im Ernstfall entscheidend.
Die Bausteine
Zwei Verträge, ein Schutzkonzept
Dienstlich und privat sind zwei getrennte Risiken. Sinnvoll ist meist eine Kombination – oft günstiger als zwei Einzelpolicen.
Diensthaftpflicht
Deckt Ansprüche, die aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen: Regress des Dienstherrn, Schlüsselverlust, Aufsichtspflicht, Schäden an Schuleigentum und Vermögensschäden etwa bei fehlerhaften Zeugnissen.
Privathaftpflicht
Der Grundschutz für alles außerhalb der Schule. Mitversichert sind in der Regel Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder in Ausbildung – inklusive Gefälligkeitsschäden und Schäden in Mietwohnungen.
Sinnvolle Erweiterungen
Nachhilfe und Nebentätigkeit, ehrenamtliche Ämter, Drohnen oder Tiere im Haushalt, Bauherren- und Gewässerschadenrisiken bei Wohneigentum: Solche Bausteine lassen sich gezielt ergänzen.
Abgrenzung
Privathaftpflicht oder Diensthaftpflicht?
Die Frage ist nicht, welche der beiden Policen die bessere ist, sondern welcher Schaden wo landet. Wer nur privat versichert ist, steht bei einem Dienstschaden ohne Deckung da.
Diensthaftpflicht
Dienst / Schule & Amt
Greift, wenn der Schaden aus Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft entsteht. Sie ersetzt nicht nur Geld, sondern prüft auch, ob der Anspruch berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen ab.
- Rückgriff bei grober Fahrlässigkeit
- Schließanlagen und Schulinventar
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Vermögensschäden aus Amtshandlungen
Privathaftpflicht
Privat / Alltag & Familie
Greift bei allem, was Sie als Privatperson verursachen – vom umgestoßenen Laptop bei Freunden bis zum Fahrradunfall. Für Familien der wichtigste Vertrag überhaupt.
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Partner und Kinder mitversichert
- Forderungsausfall bei zahlungsunfähigen Schädigern
Worauf es ankommt
Diese Punkte prüfen wir in Ihrem Vertrag
Haftpflichttarife unterscheiden sich weniger im Beitrag als in den Details. Darauf achten wir gemeinsam mit Ihnen:
Schlüsselverlust
Ist der Austausch ganzer Schließanlagen mitversichert – und mit welcher Summe?
Aufsichtspflicht
Gilt der Schutz auch bei Verletzung der Aufsichtspflicht, auf Wandertagen und Klassenfahrten?
Regress des Dienstherrn
Sind Rückgriffsansprüche des Landes ausdrücklich eingeschlossen?
Dienstlich genutzte Geräte
Was gilt für Ihr privates Tablet oder Notebook im Unterricht, was für Schulgeräte zu Hause?
Nebentätigkeit
Sind Nachhilfe, Prüfungstätigkeit oder Fortbildungsaufträge erfasst?
Deckungssumme
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – und ohne Selbstbehalt?
Ehrenamt
Vereinsarbeit, Elternvertretung, Schulfeste: Wo endet der private Schutz?
Wohneigentum
Haus- und Grundbesitzer, Öltank, Photovoltaik – Bausteine, die häufig fehlen.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Ein Blick in Ihre Police – und Sie wissen, wo Sie stehen.
Senden Sie uns Ihren bestehenden Vertrag. Wir sagen Ihnen, welche dienstlichen Risiken gedeckt sind, wo Lücken bleiben und ob eine Kombination günstiger ist als zwei Policen.
Haftpflicht prüfen lassen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Haftpflicht
Nur teilweise. Das Land tritt gegenüber Geschädigten ein, kann sich das Geld bei grober Fahrlässigkeit aber von Ihnen zurückholen. Diese Lücke schließt die Diensthaftpflicht. Sie übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Sie liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wird – etwa wenn eine Klasse im Schwimmunterricht unbeaufsichtigt bleibt oder der Schulschlüssel offen im Auto liegt. Die Bewertung erfolgt immer im Einzelfall, weshalb die Abwehrfunktion der Versicherung so wichtig ist.
In den meisten Tarifen ja, häufig zeitlich begrenzt auf einige Wochen oder Monate im europäischen Ausland. Bei längeren Aufenthalten oder Fahrten außerhalb Europas sollten Sie den Geltungsbereich ausdrücklich prüfen lassen.
Mitgliedschaften enthalten oft eine Diensthaftpflicht mit begrenzter Deckung, insbesondere beim Schlüsselverlust. Wir vergleichen die Summen mit dem, was ein Austausch einer modernen Schließanlage tatsächlich kostet, und ergänzen nur dort, wo es nötig ist.
In der Privathaftpflicht sind unverheiratete Kinder in Schule, Studium oder erster Ausbildung in der Regel eingeschlossen. Wichtig ist die Regelung für deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren – gute Tarife zahlen auch dann freiwillig.
Wir prüfen Ihre Haftpflicht kostenfrei.
Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.