
AUSLANDSSCHUTZ
Praktikum, Sprachreise, Schuljahr im Ausland.
Wer für längere Zeit ins Ausland geht, sollte vorher wissen, welche seiner Versicherungen dort überhaupt gelten. Wir prüfen Ihren bestehenden Schutz und ergänzen nur, was tatsächlich fehlt.

Verträge im Ausland leisten
kurz erklärt
Der Krankenschutz entscheidet über alles Weitere
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist der wichtigste Punkt jeder Auslandsplanung. Innerhalb der EU und bei kurzen Aufenthalten genügt oft eine Reisekrankenversicherung – wahlweise pro Reise oder als Jahrespolice.
Ob und wie lange Sie Ihre deutsche Krankenversicherung daneben aufrechterhalten sollten, hängt von Dauer und Zielland ab. Diese Frage klären wir vorab, bevor Sie einen bestehenden Vertrag kündigen – ein Wechsel lässt sich selten rückgängig machen.
Die Bausteine
Kranken, Unfall, Haftpflicht
Diese drei Bereiche sollten vor der Abreise geklärt sein. Alles Weitere richtet sich nach Reiseart und Zielland.
Auslandskrankenversicherung
Die wichtigste Police für alle, die reisen. Sie trägt Behandlung und Operation vor Ort und übernimmt im Ernstfall den Rücktransport nach Deutschland.
Unfallschutz
Eine private Unfallversicherung gilt weltweit und ergänzt den Krankenschutz um die finanziellen Folgen bleibender Unfallschäden.
Haftpflicht
Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht im Zielland gilt. Wer an einer Schule im Ausland unterrichtet, braucht zusätzlich einen dienstlichen Haftpflichtschutz.
Zwei Szenarien
Kurze Reise oder längerer Aufenthalt?
Die Dauer entscheidet darüber, welche Lösung passt – und ob Sie Ihre deutschen Verträge behalten, ruhen lassen oder ersetzen sollten.
Reisen & kurze Aufenthalte
Reisepolice / pro Reise oder Jahr
Für Sprachreisen, Praktika und Urlaube reicht meist eine Reisekrankenversicherung, ergänzt um Rücktritt, Abbruch oder Gepäck. Wer mehrmals im Jahr unterwegs ist, fährt mit einer Jahrespolice günstiger.
- Auch Rücktransport nach Deutschland
- Kombinierbar mit Gepäck und Rücktritt
- Schneller Abschluss vor Abreise
Leben und Arbeiten im Ausland
Anwartschaft / plus Auslandsschutz
Wer länger bleibt, braucht eine vollwertige Auslandskrankenversicherung. Eine Anwartschaft auf Ihren bisherigen Vertrag sichert erworbene Ansprüche und die Rückkehr zu den alten Konditionen.
- Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung
- Diensthaftpflicht für Schulen im Ausland
Ergänzungen im Ausland
Reisepolicen und ihre Fallstricke
Rücktritt, Abbruch, Gepäck: sinnvoll, aber nur mit den richtigen Bedingungen. Diese Punkte gehen wir vor dem Abschluss mit Ihnen durch.
Reiserücktritt
Übernimmt Storno- und Umbuchungskosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.
Reiseabbruch
Greift bei vorzeitiger Rückkehr: Umbuchung, zusätzliche Übernachtungen, ungenutzte Reisetage.
Reisegepäck
Sinnvoll bei wertvoller Ausrüstung – für Elektronik gelten häufig Entschädigungsgrenzen.
Abschlussfristen
Rücktrittspolicen müssen meist 30 Tage vor Abreise oder 3 Tage nach Buchung vorliegen.
Selbstbehalt
Scheinbar günstige Tarife mit Eigenanteil belasten Sie genau dann, wenn es darauf ankommt.
Kombipakete
Rücktritt und Abbruch gibt es meist im Paket – einzeln abgeschlossen bleiben Lücken.
Rücktransport
Ist der medizinisch sinnvolle statt nur der medizinisch notwendige Rücktransport gedeckt?
Anwartschaft
Lässt sich der bestehende Krankenversicherungsvertrag für die Zeit im Ausland ruhend stellen?
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Sagen Sie uns, wohin es geht.
Zielland, Dauer und Anlass bestimmen, welcher Schutz nötig ist. Tipps und Beratung zu Ihrem Auslandsaufenthalt erhalten Sie von unseren Spezialisten kostenfrei – ob für vier Wochen Praktikum oder mehrere Jahre Auslandsschuldienst.
Beratung anfragen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zum Auslandsaufenthalt
Für kurze Aufenthalte in der EU deckt sie die Grundversorgung ab, aber weder Wahlleistungen noch den Rücktransport nach Deutschland. Genau dieser Rücktransport ist die teuerste Position im Ernstfall – deshalb empfehlen wir auch innerhalb Europas eine Reisekrankenversicherung.
Vor einem Wechsel lohnt die Vereinbarung einer Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich bereits erworbene Ansprüche und die Rückkehr in Ihren alten Tarif zu unveränderten Konditionen. Sprechen Sie das an, bevor Sie kündigen.
Häufig ja, aber zeitlich begrenzt und je nach Zielland unterschiedlich. Ein Blick in die Bedingungen klärt das. Wer im Ausland an einer Schule unterrichtet, sollte zusätzlich den dienstlichen Haftpflichtschutz prüfen lassen.
In der Regel spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder innerhalb von drei Tagen nach der Buchung. Wer später abschließt, hat im Zweifel keinen Schutz. Von Tarifen mit Selbstbehalt raten wir ab.
Vollständig nicht. Je nach Bundesland lässt sich aber ein Teil des Vorbereitungsdienstes an einem Auslandsstandort ableisten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht – fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Seminar nach.
Auslandspläne? Sprechen Sie früh mit uns.
Kostenlos und unverbindlich – am besten einige Wochen vor der Abreise.