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DIENSTUNFÄHIGKEIT

Was, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können?

Im Vorbereitungsdienst besteht in aller Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt. Wer dienstunfähig wird, wird entlassen. Eine Absicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und ist jung am günstigsten.

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Ruhegehalt für Beamte auf
Widerruf bei Dienstunfähigkeit

kurz erklärt

Berufsunfähig ist nicht gleich dienstunfähig

Beamtinnen und Beamte werden nicht „berufsunfähig”, sondern „dienstunfähig” – ein Unterschied, den § 44 Bundesbeamtengesetz definiert. In den Ruhestand versetzt werden kann bereits, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und für das nächste halbe Jahr keine Besserung absehbar ist.

Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall zunächst nicht: Sie verlangt den Nachweis, dass mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich sind. Erst eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag stellt die Entscheidung Ihres Dienstherrn mit der Berufsunfähigkeit gleich.

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Höhe der Absicherung

Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihrem Bedarf, nicht nach einer Faustformel. Diese Werte sind unsere Erfahrungswerte als Ausgangspunkt für das Gespräch.

Im Referendariat

Empfohlene monatliche Rente für Studierende und Lehramtsanwärter. Wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger und sichert sich den heutigen Gesundheitszustand.

  • Günstige Einstiegsbeiträge
  • Gesundheitszustand konservieren
  • Später ohne neue Prüfung erhöhbar

Als Beamter auf Probe

Auch auf Probe gibt es bei Dienstunfähigkeit im Regelfall kein Ruhegehalt, sondern die Entlassung. Mit steigender Besoldung sollte die Rente entsprechend mitwachsen.

Worauf es ankommt

Nur wenige Gesellschaften versichern Beamtenanwärter mit einer echten DU-Klausel. Umso genauer sehen wir uns die Bedingungen an, bevor ein Antrag gestellt wird.

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Erst anonym anfragen, dann entscheiden.

Vorerkrankungen, Hobbys und Beruf beeinflussen Ihren Beitrag. Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir Ihre Annahmechancen, ohne dass eine Ablehnung irgendwo vermerkt wird. Ihr Vorschlag erreicht Sie innerhalb von 14 Tagen.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
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    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Dienstunfähigkeit

    u003cdiv data-dc-tpl=u0022280u0022 data-om-id=u0022e7326aba:285u0022u003eu003cspan class=u0022sc-interpu0022u003eDienstunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr Dienst tun kann. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer binnen sechs Monaten mehr als drei Monate ausgefallen ist und für die folgenden sechs Monate keine Aussicht auf Wiederherstellung besteht. Die Feststellung trifft der Dienstherr, Grundlage ist in der Regel ein amtsärztliches Gutachten. Bis zu zehn Jahre danach kann eine Rückkehr in den aktiven Dienst verlangt werden.u003c/spanu003eu003c/divu003e

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