
KRANKENVERSICHERUNG & BEIHILFE
Verbeamtet oder angestellt – zwei ganz verschiedene Wege.
Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur die Restkosten. Angestellte Lehrkräfte sind zunächst gesetzlich pflichtversichert und können erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat wechseln. Wir rechnen beide Situationen konkret durch.

Lehrkräfte – je nach
Familienstand, Kindern und
Ruhestand
kurz erklärt
Der Status entscheidet über das System
Verbeamtete Lehrkräfte: Der Dienstherr übernimmt im aktiven Dienst in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent, im Ruhestand 70 Prozent. Für Ehe- oder Lebenspartner mit geringem Einkommen gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten deckt ein privater Restkostentarif in passender Höhe. Alternativ bieten viele Länder die pauschale Beihilfe an: ein Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Kasse. Diese Wahl ist in der Regel dauerhaft.
Angestellte Lehrkräfte: Sie zahlen den einkommensabhängigen Kassenbeitrag, die Hälfte trägt das Land als Arbeitgeber. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst möglich, wenn das Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet – bei TV-L-Eingruppierungen selten und nur in höheren Stufen. Für Wahlleistungen, Zahnersatz und Auslandsschutz kommen deshalb meist Zusatzversicherungen infrage. Kommt später die Verbeamtung, ändert sich alles: dann wird die Beihilfe zur Grundlage.
Die Wege
Vier Konstellationen, die wir vergleichen
Welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienplanung, Leistungswünschen und Gesundheitszustand ab – nicht von Pauschalaussagen.
Beihilfe + PKV
Der Restkostentarif ergänzt die Beihilfe punktgenau. Enthalten sind meist Leistungen, die in der gesetzlichen Kasse zugekauft werden müssten: Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen.
Pauschale Beihilfe + GKV
Der Dienstherr zahlt einen Zuschuss zum Kassenbeitrag. Interessant bei Vorerkrankungen, größeren Familien oder wenn ein Partner ohnehin gesetzlich versichert ist. Die Wahl gilt dauerhaft.
Familie u0026 Kinder
Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe, der Restkostentarif ist entsprechend günstig. Wir prüfen, welche Kombination für beide Partner und die Kinder insgesamt am besten aufgeht.
Gesetzlich + Zusatzschutz
Als angestellte Lehrkraft sind Sie pflichtversichert, das Land trägt die Hälfte des Beitrags. Wahlleistungen, Zahnersatz und Auslandsschutz lassen sich gezielt über Zusatztarife ergänzen.
Beispielrechnung
Was zahlt eine Lehrkraft tatsächlich?
Beispielwerte für eine Lehrkraft in Besoldungsgruppe A12 bis A13, Stand 2024. Ihre Beiträge hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab – wir rechnen sie individuell aus.
Verbeamtet: PKV mit Beihilfe
240–300 € / Monat
Beispielhafter Beitrag für einen Restkostentarif bei Eintritt um das 30. Lebensjahr, inklusive Pflegepflichtversicherung und Wahlleistungen. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, nicht nach dem Einkommen.
- Wahlleistungen im Krankenhaus
- Zahnersatz und Heilpraktiker
- Beitragsentlastung für den Ruhestand planbar
Verbeamtet: GKV mit pauschaler Beihilfe
400–950 € / Monat
In der gesetzlichen Kasse zahlen Beamte ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag selbst; mit pauschaler Beihilfe etwa die Hälfte. Der Beitrag steigt mit dem Einkommen und bei Beförderungen.
- Einkommensabhängiger Beitrag
- Familienversicherung für Kinder möglich
- Zusatzversicherungen für Wahlleistungen nötig
Angestellt: GKV mit Arbeitgeberanteil
330–480 € / Eigenanteil
Angestellte Lehrkräfte zahlen rund die Hälfte des Kassenbeitrags, das Land trägt den Rest. Zusatzversicherungen für Wahlleistungen, Zahnersatz oder Auslandsreisen kosten je nach Umfang 15 bis 60 Euro im Monat.
- Arbeitgeber trägt die Hälfte
- Kinder beitragsfrei mitversichert
- PKV erst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Worauf es ankommt
Diese Punkte entscheiden über Ihren Tarif
Ein Krankenversicherungsvertrag begleitet Sie meist bis zum Lebensende. Deshalb schauen wir auf mehr als den Startbeitrag:
Status heute und morgen
Angestellt mit Aussicht auf Verbeamtung? Der Zeitpunkt verändert die richtige Wahl grundlegend.
Beihilfekonformität
Bei Verbeamteten: Passt der Tarif prozentgenau zum Beihilfesatz – auch nach Veränderungen?
Beitragsentlastung
Ist eine Komponente vereinbart, die den Beitrag im Ruhestand senkt?
Tarifwechsel
Wie flexibel lässt sich innerhalb des Unternehmens später wechseln?
Öffnungsaktion
Für Beamtinnen und Beamte: Annahme trotz Vorerkrankungen mit begrenzten Zuschlägen.
Zusatzversicherungen
Für Angestellte: Wahlleistungen, Zahnersatz und Sehhilfen gezielt ergänzen statt pauschal.
Zahnleistungen
Welche Prozentsätze gelten für Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie?
Kinder u0026 Elternzeit
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Beiträge während der Elternzeit.
Anwartschaft
Sichert Ihre Rechte bei Beurlaubung oder längerem Auslandsaufenthalt.
Abrechnungsservice
Wir unterstützen dauerhaft und kostenfrei bei Beihilfe- und Versicherungsanträgen.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Zwei Systeme, eine lebenslange Entscheidung.
Wir vergleichen Beitrag und Leistung über die gesamte Laufzeit, klären Vorerkrankungen per anonymer Voranfrage und rechnen für verbeamtete Lehrkräfte die pauschale Beihilfe gegen den klassischen Weg – für angestellte Lehrkräfte Kasse und Zusatzschutz gegen einen möglichen PKV-Wechsel.
KV-Check anfordern
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Krankenversicherung
Statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Angebot besteht nicht in allen Ländern, und die Wahl ist in der Regel bindend. Wer sie trifft, verzichtet dauerhaft auf die individuelle Beihilfe.
In der Regel ja, üblicherweise von 50 auf 70 Prozent. Ihr privater Restkostentarif muss dann entsprechend angepasst werden, wodurch der Beitrag sinkt. Diesen Schritt begleiten wir automatisch mit.
Ja. Sie haben Anspruch auf einen Wechsel in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers unter Anrechnung der erworbenen Alterungsrückstellungen. Für Mehrleistungen können Gesundheitsfragen gestellt werden. Wir prüfen, ob ein interner Wechsel günstiger ist als ein neuer Vertrag.
Der Beihilfesatz bleibt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei Elternzeit ohne Bezüge gibt es je nach Land Regelungen zur Beihilfe; der Versicherungsbeitrag läuft weiter. Wir prüfen Beitragsentlastungsoptionen für diese Phase.
Private Versicherer stellen Gesundheitsfragen und können Zuschläge oder Ausschlüsse vereinbaren. Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir vorab, welcher Anbieter Sie zu welchen Bedingungen annimmt. Für Beamte gibt es zusätzlich die Öffnungsaktion mit begrenzten Zuschlägen.
Nur, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. In den TV-L-Eingruppierungen für Lehrkräfte ist das erst in höheren Entgeltgruppen und Stufen der Fall. Wir prüfen Ihre konkrete Eingruppierung und rechnen aus, ob sich ein Wechsel über die Laufzeit überhaupt lohnt.
Mit der Verbeamtung entsteht der Beihilfeanspruch, und die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Sie können in einen beihilfekonformen Restkostentarif wechseln oder – wo angeboten – die pauschale Beihilfe wählen und gesetzlich versichert bleiben. Wichtig ist die Frist: Der Wechsel sollte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses erfolgen, damit Sie ohne erneute Wartezeiten aufgenommen werden.
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