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PRIVAT- & DIENSTHAFTPFLICHT

Ein Moment Unachtsamkeit – und dann?

Privat wie im Dienst haften Sie für Schäden, die Sie verursachen – in voller Höhe. Zwei schlanke Bausteine nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Wir zeigen, welcher davon für Sie im Referendariat wirklich nötig ist.

Unbegrenzt
haften Sie ohne Versicherung – mit Ihrem gesamten Vermögen

kurz erklärt

Warum eine Privathaftpflicht zur Grundausstattung gehört

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – ohne Obergrenze. Ein umgestoßenes Fahrrad ist ärgerlich, ein Radfahrer, der deswegen dauerhaft arbeitsunfähig wird, kann eine Forderung in Millionenhöhe auslösen. Die Privathaftpflicht (PHV) fängt genau das auf.

Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, auf Wunsch auch Gefälligkeitsschäden unter Freunden. Ein Tipp vorab: Prüfen Sie zuerst, ob Sie noch über Ihre Eltern mitversichert sind – oft erübrigt sich damit ein eigener Vertrag für die erste Zeit.

task_altGruppentarif für Lehramt task_altService im Schadensfall task_alt100 % kostenfrei

Preisvergleich Diensthaftpflicht

Über eine Gewerkschaft oder als eigenständiger Vertrag – beides deckt Ihre dienstliche Haftung ab. Die Beiträge sind Richtwerte und können je nach Anbieter und Bundesland abweichen.

Über die Gewerkschaft

Mitgliedsbeitrag für Referendarinnen und Referendare. Die Dienst- und Berufshaftpflicht ist in der Mitgliedschaft enthalten – ein separater Vertrag ist dann nicht nötig.

  • Dienst-/Berufshaftpflicht inklusive
  • Zusätzlicher Berufsrechtsschutz
  • Beratung und Rechtsberatung im Beruf

Als Einzelvertrag

Für alle ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft: Die Dienst- und Berufshaftpflicht lässt sich auch als eigenständige Police abschließen – als Sonderlösung zu Konditionen, die wir für Lehramtsanwärter verhandelt haben.

Diensthaftpflicht

§ 48 Beamtenstatusgesetz und § 3 (7) TV-L nehmen Sie für Schäden in Anspruch, die Sie an der Schule verursachen – gefordert werden kann direkt vom Geschädigten oder vom Dienstherrn. Die private Haftpflicht greift hier nicht. Diese Fälle sind uns aus der Praxis vertraut:

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Prüfen wir gemeinsam, welchen Schutz Sie schon haben.

Viele Referendarinnen und Referendare sind über die Eltern oder eine Mitgliedschaft längst abgesichert – und zahlen doppelt. Wir sehen Ihre bestehenden Policen durch und sagen Ihnen, was fehlt und was Sie sparen können.

1Policen einreichen 2Wir prüfen 3Empfehlung erhalten

Haftpflicht prüfen lassen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
    „Unabhängige Beratung ohne Verkaufsdruck. Der Vertrags-Check hat mir jährlich spürbar Geld gespart.“
    „Kompetent von der Verbeamtung bis zur Altersvorsorge. Für unser Kollegium eine klare Empfehlung.“
    „Schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Beihilfe-Abrechnung. Ich fühle mich rundum gut betreut.“

    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Haftpflicht

    Während des Studiums meist ja. Mit dem Referendariat endet die Mitversicherung in vielen Verträgen jedoch – etwa weil es als Beginn der Berufstätigkeit gilt. Ein Blick in die Bedingungen der elterlichen Police klärt das in wenigen Minuten; wir schauen gern mit hinein.

    Unsicher, ob Sie schon abgesichert sind?

    Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.