
PRIVAT- & DIENSTHAFTPFLICHT
Ein Moment Unachtsamkeit – und dann?
Privat wie im Dienst haften Sie für Schäden, die Sie verursachen – in voller Höhe. Zwei schlanke Bausteine nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Wir zeigen, welcher davon für Sie im Referendariat wirklich nötig ist.

kurz erklärt
Warum eine Privathaftpflicht zur Grundausstattung gehört
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – ohne Obergrenze. Ein umgestoßenes Fahrrad ist ärgerlich, ein Radfahrer, der deswegen dauerhaft arbeitsunfähig wird, kann eine Forderung in Millionenhöhe auslösen. Die Privathaftpflicht (PHV) fängt genau das auf.
Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, auf Wunsch auch Gefälligkeitsschäden unter Freunden. Ein Tipp vorab: Prüfen Sie zuerst, ob Sie noch über Ihre Eltern mitversichert sind – oft erübrigt sich damit ein eigener Vertrag für die erste Zeit.
Was die Haftpflicht für Sie tut
Prüfen, zahlen, abwehren
Kommt eine Forderung auf Sie zu, arbeitet Ihre Versicherung in drei Schritten – und trägt auch die Kosten eines Rechtsstreits.
Ansprüche prüfen
Zuerst wird geklärt, ob Sie überhaupt haften und in welcher Höhe – rechtlich sauber und ohne dass Sie selbst verhandeln müssen.
Berechtigtes zahlen
Ist die Forderung berechtigt, übernimmt die Versicherung den Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Unberechtigtes abwehren
Überzogene oder unbegründete Forderungen werden für Sie zurückgewiesen – wenn nötig auch vor Gericht, auf Kosten des Versicherers.
Preisvergleich Diensthaftpflicht
Zwei Wege zum Dienstschutz
Über eine Gewerkschaft oder als eigenständiger Vertrag – beides deckt Ihre dienstliche Haftung ab. Die Beiträge sind Richtwerte und können je nach Anbieter und Bundesland abweichen.
Über die Gewerkschaft
ab 4 € / Monat
Mitgliedsbeitrag für Referendarinnen und Referendare. Die Dienst- und Berufshaftpflicht ist in der Mitgliedschaft enthalten – ein separater Vertrag ist dann nicht nötig.
- Dienst-/Berufshaftpflicht inklusive
- Zusätzlicher Berufsrechtsschutz
- Beratung und Rechtsberatung im Beruf
Als Einzelvertrag
ab 9,85 € / Jahr
Für alle ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft: Die Dienst- und Berufshaftpflicht lässt sich auch als eigenständige Police abschließen – als Sonderlösung zu Konditionen, die wir für Lehramtsanwärter verhandelt haben.
- Ohne Mitgliedschaft abschließbar
- Jahresbeitrag statt Monatsbeitrag
- Rechtsschutz separat ergänzbar
Diensthaftpflicht
Im Dienst haften Sie persönlich
§ 48 Beamtenstatusgesetz und § 3 (7) TV-L nehmen Sie für Schäden in Anspruch, die Sie an der Schule verursachen – gefordert werden kann direkt vom Geschädigten oder vom Dienstherrn. Die private Haftpflicht greift hier nicht. Diese Fälle sind uns aus der Praxis vertraut:
Unfall im Fachunterricht
Eine Schülerin verletzt sich im Chemieraum, weil die Aufsichtspflicht kurz nicht erfüllt war.
Schulschlüssel verloren
Geht ein Generalschlüssel verloren, kann die gesamte Schließanlage getauscht werden müssen.
Dienst-Tablet beschädigt
Das Leihgerät der Schule fällt zu Boden – Ersatz kann der Dienstherr von Ihnen verlangen.
Schäden auf Ausflügen
Klassenfahrt, Wandertag, Praktikumsbesuch: Auch außerhalb des Schulhauses sind Sie im Dienst.
Beschädigte Sammlung
Geräte aus Physik-, Musik- oder Werksammlung gehen bei der Vorbereitung zu Bruch.
Ansprüche des Dienstherrn
Das Land kann Regress bei Ihnen nehmen, wenn es den Schaden zunächst reguliert hat.
Rechtsschutz im Beruf
Bei Streit um Aufsichtspflicht oder Dienstpflichten hilft ein zusätzlicher Berufsrechtsschutz.
Praktika und Vertretung
Auch im Praktikum oder als Vertretungskraft haften Sie für dienstlich verursachte Schäden.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Prüfen wir gemeinsam, welchen Schutz Sie schon haben.
Viele Referendarinnen und Referendare sind über die Eltern oder eine Mitgliedschaft längst abgesichert – und zahlen doppelt. Wir sehen Ihre bestehenden Policen durch und sagen Ihnen, was fehlt und was Sie sparen können.
Haftpflicht prüfen lassen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Haftpflicht
Während des Studiums meist ja. Mit dem Referendariat endet die Mitversicherung in vielen Verträgen jedoch – etwa weil es als Beginn der Berufstätigkeit gilt. Ein Blick in die Bedingungen der elterlichen Police klärt das in wenigen Minuten; wir schauen gern mit hinein.
Nein. Berufliche Risiken sind in der Privathaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen. Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, brauchen Sie eine Dienst- beziehungsweise Berufshaftpflicht.
In der Regel nicht. Wer beitragspflichtiges Mitglied der GEW, des VBE oder eines anderen Lehrerverbandes ist, hat den dienstlichen Haftpflichtschutz bereits über die Mitgliedschaft. Ein zweiter Vertrag wäre doppelt gezahlt.
Personenschäden sind das eigentliche Risiko – dort können Forderungen über Jahrzehnte laufen. Wir empfehlen daher pauschal mindestens 10 Millionen Euro; der Beitragsunterschied zu kleineren Summen ist gering.
Nichts. Erstgespräch, Vertrags-Check und Vergleich sind für Referendarinnen und Referendare kostenfrei. Als unabhängige Mehrfachagentur werden wir über die Versicherer vergütet – nicht über Sie.
Unsicher, ob Sie schon abgesichert sind?
Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.