
DIENSTUNFÄHIGKEIT
Was, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können?
Im Vorbereitungsdienst besteht in aller Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt. Wer dienstunfähig wird, wird entlassen. Eine Absicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und ist jung am günstigsten.

kurz erklärt
Berufsunfähig ist nicht gleich dienstunfähig
Beamtinnen und Beamte werden nicht „berufsunfähig”, sondern „dienstunfähig” – ein Unterschied, den § 44 Bundesbeamtengesetz definiert. In den Ruhestand versetzt werden kann bereits, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und für das nächste halbe Jahr keine Besserung absehbar ist.
Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall zunächst nicht: Sie verlangt den Nachweis, dass mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich sind. Erst eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag stellt die Entscheidung Ihres Dienstherrn mit der Berufsunfähigkeit gleich.
Die DU-Klausel entscheidet
Nicht jede Klausel schützt Sie wirklich
Ob und wann Ihr Versicherer leistet, hängt an der Formulierung im Vertrag. Diese drei Varianten begegnen uns am häufigsten.
Echte DU-Klausel
Der Versicherer folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn: Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gelten als Berufsunfähigkeit. Ein zusätzlicher medizinischer Nachweis entfällt.
Vollständig u0026 unvollständig
Die vollständige Klausel leistet auch bei Entlassung von Beamten auf Probe und Widerruf. Die unvollständige gilt nur für Beamte auf Lebenszeit – im Referendariat also wirkungslos.
Unechte DU-Klausel
Die schwächste Form: Gezahlt wird nur, wenn zusätzlich Berufsunfähigkeit im medizinischen Sinn nachgewiesen ist. Genau darüber wird häufig jahrelang gestritten.
Höhe der Absicherung
Wie viel Rente sollten Sie absichern?
Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihrem Bedarf, nicht nach einer Faustformel. Diese Werte sind unsere Erfahrungswerte als Ausgangspunkt für das Gespräch.
Im Referendariat
1.200–1.500 € / Monat
Empfohlene monatliche Rente für Studierende und Lehramtsanwärter. Wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger und sichert sich den heutigen Gesundheitszustand.
- Günstige Einstiegsbeiträge
- Gesundheitszustand konservieren
- Später ohne neue Prüfung erhöhbar
Als Beamter auf Probe
ab 1.500 € / Monat
Auch auf Probe gibt es bei Dienstunfähigkeit im Regelfall kein Ruhegehalt, sondern die Entlassung. Mit steigender Besoldung sollte die Rente entsprechend mitwachsen.
- Anpassung bei Beförderung
- Erhöhung bei Heirat oder Geburt
- Laufzeit bis zum Ruhestand
Worauf es ankommt
Diese Punkte prüfen wir im Vertrag
Nur wenige Gesellschaften versichern Beamtenanwärter mit einer echten DU-Klausel. Umso genauer sehen wir uns die Bedingungen an, bevor ein Antrag gestellt wird.
Echte DU-Klausel
Sind Entlassung und Versetzung in den Ruhestand eindeutig geregelt? Auf den Wortlaut kommt es an.
Kombinierter Schutz
Deckt der Vertrag auch Berufsunfähigkeit ab, falls Sie später nicht verbeamtet werden?
Nachversicherungsgarantie
Lässt sich die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – bei Beförderung, Heirat, Geburt?
Beitragsbefreiung
Im Leistungsfall zahlen Sie keine Beiträge mehr. Ab wann genau greift das?
Laufzeit
Endet der Vertrag zum Eintritt in den Ruhestand oder deutlich früher?
Gesundheitsfragen
Wie werden Vorerkrankungen bewertet und wo drohen Risikozuschläge?
Hobbys u0026 Nebentätigkeit
Sport und Ehrenamt können den Beitrag beeinflussen – wir klären das vorab.
Steuerliche Behandlung
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, im Rahmen der individuellen Höchstgrenzen.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Erst anonym anfragen, dann entscheiden.
Vorerkrankungen, Hobbys und Beruf beeinflussen Ihren Beitrag. Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir Ihre Annahmechancen, ohne dass eine Ablehnung irgendwo vermerkt wird. Ihr Vorschlag erreicht Sie innerhalb von 14 Tagen.
Risikovoranfrage starten
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Dienstunfähigkeit
u003cdiv data-dc-tpl=u0022280u0022 data-om-id=u0022e7326aba:285u0022u003eu003cspan class=u0022sc-interpu0022u003eDienstunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr Dienst tun kann. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer binnen sechs Monaten mehr als drei Monate ausgefallen ist und für die folgenden sechs Monate keine Aussicht auf Wiederherstellung besteht. Die Feststellung trifft der Dienstherr, Grundlage ist in der Regel ein amtsärztliches Gutachten. Bis zu zehn Jahre danach kann eine Rückkehr in den aktiven Dienst verlangt werden.u003c/spanu003eu003c/divu003e
So lange die Dienst- oder Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Vertragsende. Dieses sollte am Eintritt in den Ruhestand ausgerichtet sein. Während der Leistungsdauer zahlen Sie keine Beiträge.
Weil sie den Nachweis verlangt, dass Sie mindestens 50 % Ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Diese Grenze kennt das Dienstrecht nicht. Ohne echte DU-Klausel kann der Dienstherr Sie also in den Ruhestand versetzen, während der Versicherer weiter prüft.
In den meisten Fällen ja, allerdings bieten nur wenige Gesellschaften eine echte DU-Klausel auch für Beamtenanwärter an. Bei Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder besonderen Berufsbildern empfehlen wir vorab eine anonyme Risikovoranfrage.
Ja, die Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung zählen zu den Sonderausgaben. Wie viel sich davon tatsächlich auswirkt, hängt von Ihren individuellen Höchstgrenzen ab.
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