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PRIVAT- & DIENSTHAFTPFLICHT

Ein Schlüssel weg – und die Rechnung liegt bei Ihnen.

Als verbeamtete Lehrkraft haften Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber persönlich, wenn Sie eine Pflicht grob fahrlässig verletzen. Die Diensthaftpflicht deckt genau diesen Rückgriff ab – die Privathaftpflicht alles, was daneben im Alltag passiert.

50 Mio. €
Deckungssumme, die wir für
Familien mindestens
empfehlen

kurz erklärt

Warum der Dienstherr Sie in Regress nehmen kann

Schäden, die Sie im Dienst verursachen, trägt zunächst das Land. Bei grober Fahrlässigkeit kann es das Geld jedoch von Ihnen zurückverlangen. Typische Fälle aus dem Schulalltag: ein verlorener Generalschlüssel, dessen Schließanlage komplett getauscht werden muss, eine verletzte Aufsichtspflicht auf dem Pausenhof oder ein beschädigtes Gerät im Fachraum.

Mit den Dienstjahren wächst die Verantwortung: Klassenfahrten, Chemie- und Sportunterricht, Schulleitungsaufgaben, dienstlich genutzte private Geräte. Genau diese Punkte sind in Standardtarifen unterschiedlich geregelt – und im Ernstfall entscheidend.

task_altRegressansprüche des Dienstherrn task_altSchlüssel- und Kartenverlust task_altFamilie in einem Vertrag

Die Bausteine

Dienstlich und privat sind zwei getrennte Risiken. Sinnvoll ist meist eine Kombination – oft günstiger als zwei Einzelpolicen.

Abgrenzung

Die Frage ist nicht, welche der beiden Policen die bessere ist, sondern welcher Schaden wo landet. Wer nur privat versichert ist, steht bei einem Dienstschaden ohne Deckung da.

Diensthaftpflicht

Greift, wenn der Schaden aus Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft entsteht. Sie ersetzt nicht nur Geld, sondern prüft auch, ob der Anspruch berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen ab.

  • Rückgriff bei grober Fahrlässigkeit
  • Schließanlagen und Schulinventar
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Vermögensschäden aus Amtshandlungen

Privathaftpflicht

Greift bei allem, was Sie als Privatperson verursachen – vom umgestoßenen Laptop bei Freunden bis zum Fahrradunfall. Für Familien der wichtigste Vertrag überhaupt.

Worauf es ankommt

Haftpflichttarife unterscheiden sich weniger im Beitrag als in den Details. Darauf achten wir gemeinsam mit Ihnen:

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Ein Blick in Ihre Police – und Sie wissen, wo Sie stehen.

Senden Sie uns Ihren bestehenden Vertrag. Wir sagen Ihnen, welche dienstlichen Risiken gedeckt sind, wo Lücken bleiben und ob eine Kombination günstiger ist als zwei Policen.

1Policen einreichen 2Wir prüfen 3Empfehlung erhalten

Haftpflicht prüfen lassen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
    „Unabhängige Beratung ohne Verkaufsdruck. Der Vertrags-Check hat mir jährlich spürbar Geld gespart.“
    „Kompetent von der Verbeamtung bis zur Altersvorsorge. Für unser Kollegium eine klare Empfehlung.“
    „Schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Beihilfe-Abrechnung. Ich fühle mich rundum gut betreut.“

    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Haftpflicht

    Nur teilweise. Das Land tritt gegenüber Geschädigten ein, kann sich das Geld bei grober Fahrlässigkeit aber von Ihnen zurückholen. Diese Lücke schließt die Diensthaftpflicht. Sie übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

    Wir prüfen Ihre Haftpflicht kostenfrei.

    Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.