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DIENSTUNFÄHIGKEIT

Das Ruhegehalt reicht selten bis zum Lebensende.

Wer als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit vorzeitig dienstunfähig wird, erhält ein Ruhegehalt – aber deutlich weniger als die bisherigen Bezüge. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke, sofern sie die richtige Klausel enthält.

71,75 %
maximaler Ruhegehaltssatz –
erreichbar erst nach rund 40
Dienstjahren

kurz erklärt

Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig

Über Ihre Dienstfähigkeit entscheidet der Dienstherr, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann in den Ruhestand versetzt werden. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt damit aber noch nicht vor.

Deshalb zählt die Formulierung im Vertrag. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn vollständig und verzichtet auf eine eigene medizinische Prüfung. Alle anderen Varianten verlangen zusätzlich den Nachweis der Berufsunfähigkeit – genau darüber wird sonst jahrelang gestritten.

task_altEchte DU-Klausel task_altVerzicht auf eigene Prüfung task_altAuch bei Teildienstfähigkeit

Die Klauseln

Vier Formulierungen, die im Beitrag kaum, im Leistungsfall aber massiv auseinanderliegen. Beim Wechsel eines bestehenden Vertrags ist dies der erste Prüfpunkt.

Echte DU-Klausel

Leistet, sobald Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen werden. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.

  • Entscheidung des Dienstherrn genügt
  • Kein zusätzliches Gutachten
  • Auch für Beamte auf Probe geeignet

Unechte Klausel

Der Versicherer leistet erst, wenn zusätzlich Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist – also mindestens 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr möglich sind. Unvollständige Klauseln lassen Beamte auf Probe und auf Widerruf außen vor.

Worauf es ankommt

Viele Lehrkräfte haben ihre Absicherung im Referendariat abgeschlossen und seither nicht angepasst. Häufige Fundstellen:

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    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Dienstunfähigkeit

    u003cdiv data-dc-tpl=u0022280u0022 data-om-id=u0022e7326aba:285u0022u003eDer Ruhegehaltssatz richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstjahren: Je Jahr in Vollzeit werden 1,79375 Prozent angerechnet, maximal 71,75 Prozent. Bei früher Dienstunfähigkeit wird eine Zurechnungszeit angerechnet, dennoch bleibt die Versorgung meist deutlich unter dem bisherigen Netto. Wer weniger als fünf Jahre Dienstzeit hat, erhält kein Ruhegehalt.u003c/divu003e

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