
DIENSTUNFÄHIGKEIT
Das Ruhegehalt reicht selten bis zum Lebensende.
Wer als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit vorzeitig dienstunfähig wird, erhält ein Ruhegehalt – aber deutlich weniger als die bisherigen Bezüge. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke, sofern sie die richtige Klausel enthält.

erreichbar erst nach rund 40
Dienstjahren
kurz erklärt
Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig
Über Ihre Dienstfähigkeit entscheidet der Dienstherr, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann in den Ruhestand versetzt werden. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt damit aber noch nicht vor.
Deshalb zählt die Formulierung im Vertrag. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn vollständig und verzichtet auf eine eigene medizinische Prüfung. Alle anderen Varianten verlangen zusätzlich den Nachweis der Berufsunfähigkeit – genau darüber wird sonst jahrelang gestritten.
Die Stellschrauben
Klausel, Höhe und Laufzeit
Drei Entscheidungen bestimmen, ob der Vertrag im Ernstfall trägt – und ob er zu Ihrer Besoldung passt.
Echte DU-Klausel
Der Versicherer folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung. Ein zusätzliches medizinisches Gutachten entfällt.
Rentenhöhe
Die Rente sollte die Lücke zwischen Ruhegehalt und bisherigem Netto schließen. Bei A12 und A13 liegt der Bedarf je nach Dienstjahren häufig zwischen 1.000 und 2.000 Euro monatlich.
Endalter u0026 Dynamik
Das Vertragsende sollte an Ihrer Pensionsgrenze liegen. Eine Beitragsdynamik hält die Rente inflationsfest, Nachversicherungsgarantien erlauben Erhöhungen ohne neue Gesundheitsfragen.
Die Klauseln
Echt, vollständig, unvollständig, unecht
Vier Formulierungen, die im Beitrag kaum, im Leistungsfall aber massiv auseinanderliegen. Beim Wechsel eines bestehenden Vertrags ist dies der erste Prüfpunkt.
Echte DU-Klausel
Volle / Absicherung
Leistet, sobald Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen werden. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
- Entscheidung des Dienstherrn genügt
- Kein zusätzliches Gutachten
- Auch für Beamte auf Probe geeignet
Unechte Klausel
Nur / auf Umwegen
Der Versicherer leistet erst, wenn zusätzlich Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist – also mindestens 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit dauerhaft nicht mehr möglich sind. Unvollständige Klauseln lassen Beamte auf Probe und auf Widerruf außen vor.
- Eigene Prüfung des Versicherers
- Streitanfällig und langwierig
- In Altverträgen weit verbreitet
Worauf es ankommt
Das prüfen wir in Ihrem bestehenden Vertrag
Viele Lehrkräfte haben ihre Absicherung im Referendariat abgeschlossen und seither nicht angepasst. Häufige Fundstellen:
Wortlaut der DU-Klausel
Sind Versetzung in den Ruhestand und Entlassung beide genannt?
Abstrakte Verweisung
Darf der Versicherer Sie auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen?
Teildienstfähigkeit
Wird geleistet, wenn Sie nur noch begrenzt dienstfähig sind?
Psychische Erkrankungen
Sie sind die häufigste Ursache – gibt es Ausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen?
Nachversicherung
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung nach Heirat, Geburt oder Beförderung?
Reaktivierung
Was passiert, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren in den Dienst zurückgerufen werden?
Beitragsbefreiung
Entfällt der Beitrag während der Leistungsdauer vollständig?
Steuerliche Behandlung
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar – im Rahmen der Höchstgrenzen.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Wir rechnen Ihre Versorgungslücke aus.
Besoldungsgruppe, Dienstjahre, Teilzeit- und Elternzeitphasen: Daraus ergibt sich, wie hoch Ihr Ruhegehalt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit ausfällt – und welche Rente sinnvoll ist.
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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zur Dienstunfähigkeit
u003cdiv data-dc-tpl=u0022280u0022 data-om-id=u0022e7326aba:285u0022u003eDer Ruhegehaltssatz richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstjahren: Je Jahr in Vollzeit werden 1,79375 Prozent angerechnet, maximal 71,75 Prozent. Bei früher Dienstunfähigkeit wird eine Zurechnungszeit angerechnet, dennoch bleibt die Versorgung meist deutlich unter dem bisherigen Netto. Wer weniger als fünf Jahre Dienstzeit hat, erhält kein Ruhegehalt.u003c/divu003e
Können Sie Ihren Dienst noch mit reduzierter Stundenzahl leisten, spricht man von begrenzter oder Teildienstfähigkeit. Der Dienstherr zahlt dann anteilig Bezüge zuzüglich eines Zuschlags. Gute Verträge leisten in dieser Situation ebenfalls – prüfen Sie, ob Ihre Bedingungen diesen Fall benennen.
Nur nach Prüfung. Ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsfragen und ein höheres Eintrittsalter. Wenn der Altvertrag jedoch keine echte DU-Klausel enthält oder eine abstrakte Verweisung zulässt, kann der Wechsel trotzdem sinnvoll sein. Wir vergleichen beide Varianten, bevor Sie etwas kündigen.
Ja, in der Regel schon. Beitrag und Annahmeentscheidung hängen von Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab. Bei Vorerkrankungen klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, welcher Versicherer zu welchen Konditionen annimmt – ohne Spuren in Ihrer Historie.
Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung zählen zu den Sonderausgaben. Wie viel sich tatsächlich auswirkt, hängt von Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen und den geltenden Höchstgrenzen ab.
Wie hoch ist Ihre Versorgungslücke?
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