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KRANKENVERSICHERUNG & BEIHILFE

Verbeamtet oder angestellt – zwei ganz verschiedene Wege.

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur die Restkosten. Angestellte Lehrkräfte sind zunächst gesetzlich pflichtversichert und können erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat wechseln. Wir rechnen beide Situationen konkret durch.

50–80 %
Beihilfesatz für verbeamtete
Lehrkräfte – je nach
Familienstand, Kindern und
Ruhestand

kurz erklärt

Der Status entscheidet über das System

Verbeamtete Lehrkräfte: Der Dienstherr übernimmt im aktiven Dienst in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent, im Ruhestand 70 Prozent. Für Ehe- oder Lebenspartner mit geringem Einkommen gelten 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten deckt ein privater Restkostentarif in passender Höhe. Alternativ bieten viele Länder die pauschale Beihilfe an: ein Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Kasse. Diese Wahl ist in der Regel dauerhaft.

Angestellte Lehrkräfte: Sie zahlen den einkommensabhängigen Kassenbeitrag, die Hälfte trägt das Land als Arbeitgeber. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst möglich, wenn das Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet – bei TV-L-Eingruppierungen selten und nur in höheren Stufen. Für Wahlleistungen, Zahnersatz und Auslandsschutz kommen deshalb meist Zusatzversicherungen infrage. Kommt später die Verbeamtung, ändert sich alles: dann wird die Beihilfe zur Grundlage.

task_altBeihilfekonforme Tarife task_altAnonyme Risikovoranfrage task_altHilfe bei Abrechnungen

Die Wege

Welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienplanung, Leistungswünschen und Gesundheitszustand ab – nicht von Pauschalaussagen.

Beispielrechnung

Beispielwerte für eine Lehrkraft in Besoldungsgruppe A12 bis A13, Stand 2024. Ihre Beiträge hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab – wir rechnen sie individuell aus.

Verbeamtet: PKV mit Beihilfe

Beispielhafter Beitrag für einen Restkostentarif bei Eintritt um das 30. Lebensjahr, inklusive Pflegepflichtversicherung und Wahlleistungen. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, nicht nach dem Einkommen.

  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Zahnersatz und Heilpraktiker
  • Beitragsentlastung für den Ruhestand planbar

Verbeamtet: GKV mit pauschaler Beihilfe

In der gesetzlichen Kasse zahlen Beamte ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag selbst; mit pauschaler Beihilfe etwa die Hälfte. Der Beitrag steigt mit dem Einkommen und bei Beförderungen.

Angestellt: GKV mit Arbeitgeberanteil

Angestellte Lehrkräfte zahlen rund die Hälfte des Kassenbeitrags, das Land trägt den Rest. Zusatzversicherungen für Wahlleistungen, Zahnersatz oder Auslandsreisen kosten je nach Umfang 15 bis 60 Euro im Monat.

Worauf es ankommt

Ein Krankenversicherungsvertrag begleitet Sie meist bis zum Lebensende. Deshalb schauen wir auf mehr als den Startbeitrag:

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Zwei Systeme, eine lebenslange Entscheidung.

Wir vergleichen Beitrag und Leistung über die gesamte Laufzeit, klären Vorerkrankungen per anonymer Voranfrage und rechnen für verbeamtete Lehrkräfte die pauschale Beihilfe gegen den klassischen Weg – für angestellte Lehrkräfte Kasse und Zusatzschutz gegen einen möglichen PKV-Wechsel.

1Situation schildern 2Vergleich erhalten 3Entscheidung treffen

KV-Check anfordern

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
    „Unabhängige Beratung ohne Verkaufsdruck. Der Vertrags-Check hat mir jährlich spürbar Geld gespart.“
    „Kompetent von der Verbeamtung bis zur Altersvorsorge. Für unser Kollegium eine klare Empfehlung.“
    „Schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Beihilfe-Abrechnung. Ich fühle mich rundum gut betreut.“

    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Krankenversicherung

    Statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Angebot besteht nicht in allen Ländern, und die Wahl ist in der Regel bindend. Wer sie trifft, verzichtet dauerhaft auf die individuelle Beihilfe.

    Passt Ihre Krankenversicherung noch zu Ihnen?

    Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.