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SPAREN & ALTERSVORSORGE

Die Pension ist gut. Sie ist nur nicht alles.

Beamtinnen und Beamte erhalten keine Rente, sondern ein Ruhegehalt – höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, und das erst nach rund 40 Dienstjahren. Zwischen letztem Gehalt und erster Pension bleibt eine Lücke, die planbar ist.

71,75 %
maximaler Ruhegehaltssatz –
Teilzeit und Elternzeit senken
ihn weiter

kurz erklärt

Wie Ihr Ruhegehalt tatsächlich berechnet wird

Grundlage ist der ruhegehaltfähige Dienstbezug, in der Regel das Grundgehalt des letzten Amtes – vorausgesetzt, Sie hatten es mindestens zwei Jahre inne. Je Jahr in Vollzeit werden 1,79375 Prozent angerechnet, bis maximal 71,75 Prozent. Ein Anspruch entsteht überhaupt erst nach fünf ruhegehaltfähigen Dienstjahren.

Drei Faktoren verkleinern die Pension zusätzlich: Teilzeit und Elternzeit reduzieren die anrechenbare Dienstzeit, ein vorzeitiger Ruhestand kostet bis zu 14,4 Prozent Abschlag, und ein spät erreichtes Amt wird nur teilweise berücksichtigt. Wer das früh kennt, kann gegensteuern.

task_altVersorgungslücke berechnen task_altStaatliche Förderung nutzen task_altESG-Kriterien auf Wunsch

DIE WEGE

Welche Mischung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Steuersatz, Ihrem Zeithorizont und davon ab, wie flexibel Sie bleiben möchten.

Beispielrechnung

Beide 1991 geboren, Dienstbeginn 2016, Besoldungsgruppe A12, Grundgehalt 5.097 Euro. Beispielwerte auf Basis einer Landesbesoldung – Ihre Zahlen rechnen wir individuell.

Vollzeit bis 67

Durchgehend Vollzeit, Pensionierung mit 67 Jahren. Trotz voller Dienstzeit bleibt eine Differenz zum letzten Gehalt, die aus eigener Vorsorge zu schließen ist.

  • Versorgungslücke rund 1.499 €
  • Keine Abschläge
  • Volle Anrechnung der Dienstjahre

Teilzeit, Ruhestand mit 63

Drei Jahre Elternzeit, fünf Jahre Teilzeit, Pensionierung mit 63 Jahren. Die kürzere anrechenbare Dienstzeit und der Abschlag für den früheren Ruhestand summieren sich.

Worauf es ankommt

Vor Produkten steht die Rechnung. Erst wenn die Lücke bekannt ist, lässt sich sagen, welcher Weg sie schließt:

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Erst rechnen, dann sparen.

Im Vorsorgecheck ermitteln wir Ihre tatsächliche Versorgungslücke, prüfen bereits bestehende Verträge und zeigen, welche Förderung Sie bisher nicht nutzen. Kostenfrei und ohne Abschlusspflicht.

1Daten aufnehmen 2Lücke berechnen 3Konzept aufstellen

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
    „Unabhängige Beratung ohne Verkaufsdruck. Der Vertrags-Check hat mir jährlich spürbar Geld gespart.“
    „Kompetent von der Verbeamtung bis zur Altersvorsorge. Für unser Kollegium eine klare Empfehlung.“
    „Schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Beihilfe-Abrechnung. Ich fühle mich rundum gut betreut.“

    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zur Dienstunfähigkeit

    u003cdiv data-dc-tpl=u0022280u0022 data-om-id=u0022e7326aba:285u0022u003eSie ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Netto-Pension, zuzüglich Kranken- und Pflegekosten im Ruhestand. Je nach Dienstjahren, Teilzeitphasen und Ruhestandsalter liegt sie häufig zwischen 1.000 und 2.000 Euro monatlich. Wir berechnen sie mit Ihren tatsächlichen Werten.u003c/divu003e

    Wie viel fehlt Ihnen im Ruhestand?

    Kostenlos, unverbindlich – online oder in einer unserer 6 Niederlassungen.