
AUSLANDSSCHUTZ
Unterrichten im Ausland – abgesichert bleiben.
Ob Klassenfahrt, Auslandsschuljahr oder mehrjährige Entsendung an eine Deutsche Auslandsschule: Sobald Sie Deutschland verlassen, ändert sich der Geltungsbereich Ihrer Verträge. Was bestehen bleibt und was ergänzt werden muss, klären wir vorab.

Verträge im Ausland leisten
kurz erklärt
Krankenschutz zuerst, dann alles andere
Innerhalb der EU und bei kurzen Aufenthalten reicht häufig eine Reisekrankenversicherung, die pro Reise oder als Jahresvertrag abgeschlossen wird. Bei längeren Entsendungen braucht es eine echte Auslandskrankenversicherung – mit medizinisch sinnvollem Rücktransport und ohne enge Ausschlüsse für Vorerkrankungen.
Zugleich sollten Sie Ihren bestehenden Schutz in Deutschland nicht aufgeben. Eine Anwartschaftsversicherung erhält Ihre Rechte in der privaten Krankenversicherung, inklusive Eintrittsalter und Gesundheitszustand, sodass Sie nach der Rückkehr zu den alten Konditionen zurückkehren können.
Die Bausteine
Was ins Gepäck gehört
Drei Verträge entscheiden darüber, ob ein Auslandsaufenthalt entspannt bleibt oder teuer wird.
Auslandskrankenversicherung
Die wichtigste Police für alle, die Deutschland verlassen. Sie übernimmt Behandlung, Klinikaufenthalt und den Rücktransport – bei längeren Aufenthalten als eigenständiger Langzeitvertrag.
Anwartschaftsversicherung
Ruht Ihr deutscher Krankenversicherungsvertrag, bleiben Eintrittsalter und Gesundheitszustand erhalten. Kleine oder große Anwartschaft – der Unterschied liegt in den Alterungsrückstellungen.
Unfall u0026 Haftpflicht
Die private Unfallversicherung gilt weltweit. Bei der Haftpflicht ist der Geltungsbereich begrenzt; für eine Tätigkeit an einer Schule im Ausland kommt ein eigener Dienst- oder Berufshaftpflichtschutz hinzu.
Abgrenzung
Klassenfahrt oder Auslandsdienst?
Die Dauer entscheidet über den Vertragstyp. Was für eine Woche Rom genügt, trägt bei drei Jahren Santiago nicht.
Kurze Reisen & Klassenfahrten
Reise / Tage bis Wochen
Eine Reisekrankenversicherung als Jahresvertrag deckt alle Fahrten eines Jahres ab. Für Klassenfahrten kommt es zusätzlich auf Haftpflicht und Aufsichtspflicht sowie auf Reiserücktritt und Reiseabbruch an.
- Jahrespolice statt Einzelabschluss
- Reiserücktritt und Reiseabbruch
- Gepäck bei wertvoller Ausrüstung
Längerer Auslandsdienst
Entsendung / Monate bis Jahre
Bei Tätigkeit als Auslandsdienst-, Programm- oder Ortslehrkraft brauchen Sie einen Langzeitvertrag, eine Anwartschaft für Ihre deutsche Versicherung und Klarheit über Beihilfeansprüche im Gastland.
- Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Anwartschaft für die Rückkehr
- Familienangehörige mit einschließen
Worauf es ankommt
Diese Punkte klären wir vor der Ausreise
Auslandsverträge unterscheiden sich stark im Kleingedruckten. Wir gehen die Punkte durch, die im Ernstfall zählen:
Geltungsbereich u0026 Dauer
Welche Länder sind eingeschlossen, und wie lange gilt der Schutz je Aufenthalt?
Rücktransport
Medizinisch sinnvoll oder nur medizinisch notwendig? Der Unterschied ist erheblich.
Vorerkrankungen
Welche bestehenden Diagnosen sind ausgeschlossen oder nur begrenzt gedeckt?
Anwartschaft
Kleine oder große Anwartschaft – was passt zu Ihrer geplanten Abwesenheit?
Beihilfe im Ausland
Welche Aufwendungen erstattet Ihr Dienstherr während der Entsendung?
Haftpflicht im Gastland
Sind Ihre Tätigkeit an der Auslandsschule und Aufsichtspflichten gedeckt?
Reise u0026 Gepäck
Rücktritt, Abbruch und Gepäck – sinnvoll besonders bei teuren Flügen.
Familie
Partner und Kinder brauchen eigene Regelungen, auch für Schulbesuch vor Ort.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Bewerbungsweg, Vertragsart und Gastland bestimmen, was Sie versichern müssen. Wir sortieren Krankenschutz, Anwartschaft, Unfall- und Haftpflichtfragen – und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
Auslandsschutz anfragen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kundenstimmen
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Häufige Fragen
Gut zu wissen zum Auslandsschutz
Sie hält Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag während einer Abwesenheit ruhend. Gegen einen reduzierten Beitrag bleiben Eintrittsalter und Gesundheitszustand erhalten, sodass Sie ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkehren können. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut.
Meist ja, aber zeitlich begrenzt – häufig auf einen Monat bis ein Jahr, und oft nur innerhalb Europas. Für längere Aufenthalte oder außereuropäische Länder brauchen Sie eine Erweiterung oder einen eigenen Auslandsvertrag. Den Wortlaut Ihrer Bedingungen prüfen wir vor der Ausreise.
Sie deckt dienstliche Aspekte, nicht aber alle Krankheitskosten oder Haftungsfragen im Ausland. Eine Jahres-Reisekrankenversicherung ist günstig und schließt private Reisen mit ein. Wichtig ist zusätzlich, dass Ihre Haftpflicht Aufsichtspflichten im Ausland abdeckt.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelt Auslandsdienst- und Programmlehrkräfte an Deutsche Auslandsschulen; hinzu kommen Goethe-Institute, DAAD, GIZ und der Weltverband Deutscher Auslandsschulen. Direktbewerbungen an einer Schule sind als Ortslehrkraft möglich, dann gilt das Recht des Gastlandes.
Verträge werden mit dem Schulträger vor Ort geschlossen und unterliegen dem Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht des Gastlandes. Vergütung und Absicherung liegen häufig unter denen vermittelter Lehrkräfte. Eine in Deutschland abgeschlossene Auslandskrankenversicherung ist hier besonders wichtig.
Planen Sie einen Auslandsaufenthalt?
Kostenlos und unverbindlich – am besten einige Wochen vor der Abreise.