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AUSLANDSSCHUTZ

Unterrichten im Ausland – abgesichert bleiben.

Ob Klassenfahrt, Auslandsschuljahr oder mehrjährige Entsendung an eine Deutsche Auslandsschule: Sobald Sie Deutschland verlassen, ändert sich der Geltungsbereich Ihrer Verträge. Was bestehen bleibt und was ergänzt werden muss, klären wir vorab.

Zuerst
prüfen, was Ihre bestehenden
Verträge im Ausland leisten

kurz erklärt

Krankenschutz zuerst, dann alles andere

Innerhalb der EU und bei kurzen Aufenthalten reicht häufig eine Reisekrankenversicherung, die pro Reise oder als Jahresvertrag abgeschlossen wird. Bei längeren Entsendungen braucht es eine echte Auslandskrankenversicherung – mit medizinisch sinnvollem Rücktransport und ohne enge Ausschlüsse für Vorerkrankungen.

Zugleich sollten Sie Ihren bestehenden Schutz in Deutschland nicht aufgeben. Eine Anwartschaftsversicherung erhält Ihre Rechte in der privaten Krankenversicherung, inklusive Eintrittsalter und Gesundheitszustand, sodass Sie nach der Rückkehr zu den alten Konditionen zurückkehren können.

task_altAnwartschaft sichert Rückkehr task_altRücktransport prüfen task_altHaftpflicht im Gastland

Die Bausteine

Drei Verträge entscheiden darüber, ob ein Auslandsaufenthalt entspannt bleibt oder teuer wird.

Abgrenzung

Die Dauer entscheidet über den Vertragstyp. Was für eine Woche Rom genügt, trägt bei drei Jahren Santiago nicht.

Kurze Reisen & Klassenfahrten

Eine Reisekrankenversicherung als Jahresvertrag deckt alle Fahrten eines Jahres ab. Für Klassenfahrten kommt es zusätzlich auf Haftpflicht und Aufsichtspflicht sowie auf Reiserücktritt und Reiseabbruch an.

  • Jahrespolice statt Einzelabschluss
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch
  • Gepäck bei wertvoller Ausrüstung

Längerer Auslandsdienst

Bei Tätigkeit als Auslandsdienst-, Programm- oder Ortslehrkraft brauchen Sie einen Langzeitvertrag, eine Anwartschaft für Ihre deutsche Versicherung und Klarheit über Beihilfeansprüche im Gastland.

Worauf es ankommt

Auslandsverträge unterscheiden sich stark im Kleingedruckten. Wir gehen die Punkte durch, die im Ernstfall zählen:

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Bewerbungsweg, Vertragsart und Gastland bestimmen, was Sie versichern müssen. Wir sortieren Krankenschutz, Anwartschaft, Unfall- und Haftpflichtfragen – und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.

1Vorhaben schildern 2Schutz zusammenstellen 3Vor Ausreise abschließen

Auslandsschutz anfragen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Kundenstimmen

    Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

    „Endlich jemand, der die Beihilfe wirklich erklärt. Meine Dienstunfähigkeit war innerhalb einer Woche startklar.“
    „Unabhängige Beratung ohne Verkaufsdruck. Der Vertrags-Check hat mir jährlich spürbar Geld gespart.“
    „Kompetent von der Verbeamtung bis zur Altersvorsorge. Für unser Kollegium eine klare Empfehlung.“
    „Schnelle, unkomplizierte Hilfe bei der Beihilfe-Abrechnung. Ich fühle mich rundum gut betreut.“

    Häufige Fragen

    Gut zu wissen zum Auslandsschutz

    Sie hält Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag während einer Abwesenheit ruhend. Gegen einen reduzierten Beitrag bleiben Eintrittsalter und Gesundheitszustand erhalten, sodass Sie ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkehren können. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut.

    Planen Sie einen Auslandsaufenthalt?

    Kostenlos und unverbindlich – am besten einige Wochen vor der Abreise.